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   OLG Karlsruhe, 28.10.1988 - 10 U 71/88   

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https://dejure.org/1988,4816
OLG Karlsruhe, 28.10.1988 - 10 U 71/88 (https://dejure.org/1988,4816)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.10.1988 - 10 U 71/88 (https://dejure.org/1988,4816)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Oktober 1988 - 10 U 71/88 (https://dejure.org/1988,4816)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durch Hersteller und Veräußerer von Hohlbalkendecken verwendete Vertragsklausel; Berechnung des Kaufpreises nach den jeweiligen Außenmaßen der Außenmauern; Unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners; Gefahr von Beweisschwierigkeiten hinsichtlich des Lieferumfangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 52
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.02.1985 - IX ZR 92/84

    Kündigung eines formularmäßigen Internatsvertrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.1988 - 10 U 71/88
    Bei der Analyse und Abwägung der Interessen ist auf die typische Interessenlage der beteiligten Kreise abzustellen (BGH NJW 1985, 2585, 2587) [BGH 28.02.1985 - IX ZR 92/84] und die Inhaltskontrolle ist an der Frage auszurichten, ob die AGB-Bestimmungen für diesen Personenkreis im allgemeinen eine billige und sachgerechte Regelung darstellt; für die Berücksichtigung von Einzelfallumständen und Individualinteressen ist im Rahmen der Verbandsklage kein Raum (Senatsurteil vom 9.9.1988 - 10 U 62/88; Brandner a.a.O. § 9 Rdn 71 m.N.).
  • BGH, 06.02.1985 - VIII ZR 61/84

    Inhaltskontrolle von formularmäßigen Vereinbarungen über das Entgelt für den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.1988 - 10 U 71/88
    Da das Gesetz den Vertragspartner grundsätzlich freistellt, Leistung und Gegenleistung im Vertrag zu bestimmen, unterliegen bloße Abreden über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistung (sog. Leistungsbeschreibungen) der gesetzlichen Inhaltskontrolle nach dem AGB-Gesetz ebensowenig wie Vereinbarungen über das von dem anderen Teil zu erbringende Entgelt (BGH NJW 1985, 3013 m. Nachw.; st. Rspr.).
  • OLG Karlsruhe, 09.09.1988 - 10 U 62/88

    Verlängerungsklausel (Verlängerung um 18 Monate) in einem Vertrag eines Sport-

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.1988 - 10 U 71/88
    Bei der Analyse und Abwägung der Interessen ist auf die typische Interessenlage der beteiligten Kreise abzustellen (BGH NJW 1985, 2585, 2587) [BGH 28.02.1985 - IX ZR 92/84] und die Inhaltskontrolle ist an der Frage auszurichten, ob die AGB-Bestimmungen für diesen Personenkreis im allgemeinen eine billige und sachgerechte Regelung darstellt; für die Berücksichtigung von Einzelfallumständen und Individualinteressen ist im Rahmen der Verbandsklage kein Raum (Senatsurteil vom 9.9.1988 - 10 U 62/88; Brandner a.a.O. § 9 Rdn 71 m.N.).
  • OLG Karlsruhe, 13.11.1987 - 10 U 138/87

    Zur Wirksamkeit einer Regelung einer Sparkasse über "Wertstellungen" im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.1988 - 10 U 71/88
    Wenn auch im Rahmen der Verbandsklage eine Überprüfung von AGB-Klauseln an Hand von § 3 AGBG nicht stattfindet (BGHR AGBG § 13 Abs. 1 Überraschungsklausel; Senat in NJW 1988, 74), so trägt es doch zur Unangemessenheit einer Bestimmung bei, wenn die Rechtsposition des Vertragspartners unklar oder unbestimmt geregelt ist (Brandner a.a.O. Rdn 77).
  • OLG Stuttgart, 21.02.2008 - 2 U 84/07

    Allgemeine Geschäftsbedingungen im Werkvertrag: Unangemessene Benachteiligung

    Darin liegt eine Abweichung vom gesetzlichen Leitbild des § 632 BGB, denn danach sind die tatsächlich erbrachten Leistungen zu vergüten (Markus/Kaiser/Kapellmann-Kaiser, AGB-Handbuch Bauvertragsklauseln, Rn. 696; OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 52, 53).

    (3) Soweit die Beklagte sich in ihrer Berufungserwiderung darauf beruft, der Verbraucher werde nicht benachteiligt, weil ansonsten bei Kleinstaufträgen oder Ausbesserungsarbeiten die Abrechnung zu einem enormen Aufwand führe, der kalkulatorisch wieder dem Kunden auferlegt werden müsste, führt dies nicht zum Entfallen der unangemessenen Benachteiligung, denn eine solche kann nicht mit dem niedrigen Preis gerechtfertigt werden (OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 52, 53; Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 307 Rn. 14 m.w.N.; ausdrücklich zu den Aufmaß- und Abrechnungsvorschriften der DIN-Normen: Vogel BauR 2000, 345, 348).

  • BGH, 12.05.2004 - VIII ZR 159/03

    Ausklammerung von variablen Landegebühren bei der Bemessung der Provision von

    d) Demgemäß stellt die beanstandete Klausel - wie auch bei sonstigen Vereinbarungen, die die Höhe der Provision nur mittelbar über die Einbeziehung von Bemessungsgrundlagen regeln (vgl. BGHZ 93, 358, 361; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 52) - eine typische Preisnebenabrede dar.
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